|
Sport
und Ausbildung Begleithunde-Ausbildung
Ausbildungsgruppen für
Mitglieder
Begleithunde-Ausbildung
Agility
Schutzdienst
Fährtenarbeit
Die Begleithundeprüfung
Die Begleithundprüfung ist die wohl am häufigsten abgelegte Prüfung
auf Hundeplätzen. Sie darf ausschließlich von einem Verein
abgenommen werden, der beim VDH (Verein für das Deutsche Hundewesen)
anerkannt ist. Sie ist unbedingte Voraussetzung für den
weiteren Hundesport (Teilnahme an Agility-Turnieren,
Fährtenhundeprüfung, VPG, IPO). Der Hund sollte gechipt oder
tätowiert sein, um eindeutig identifiziert werden zu können.
Zur BH muss unser Vierbeiner ein Mindestalter von 15 Monaten haben.
Bei der Vorbereitung auf diese Prüfung lernt der Hund die Dinge, die
für das Zusammenleben von Mensch und Hund unerlässlich sind: das
ordentliche Gehen "bei Fuß" ohne zu zerren, Herankommen, Sitzen oder
Liegenbleiben auf Zuruf. Und er lernt auch, wie man sich als Hund im
Straßenverkehr und bei der Begegnung mit Radfahrern und Joggern oder
auch mit anderen Hunden zu benehmen hat. Die BH ist eine Leistungsprüfung und gilt quasi als "Hundeführerschein". Sie ist
zwingende Voraussetzung für alle weiteren sportlichen Aktivitäten.
Die Prüfung des Hundes erfolgt in zwei Bereichen. Zum Einen wird auf
dem Hundeplatz die so genannte Unterordnung gezeigt und zum Anderen
im Anschluss auf der Straße im Verkehr das sichere Verhalten des
Hundes überprüft. Auch müssen wir als Hundeführer (HF) einen
Sachkundenachweis ablegen.
Bei der Prüfung werden von unserem Vierbeiner ein sozial
verträgliches Verhalten, gute Nerven und Gehorsam verlangt. Hunde,
die mit Aggressionen oder Schreckhaftigkeit reagieren oder nicht im
Gehorsam stehen, können diese Prüfung nicht bestehen. Dazu dient
auch die Unbefangenheitsprobe (Verhaltenstest), bei
der vor Beginn der Prüfung i.d.R. die Kontrolle von Chip- oder
Tätonummer erfolgt. Reagiert der Hund hierbei aggressiv, wird er von
der weiteren Prüfung ausgeschlossen. Die Unbefangenheit (das
Verhalten) wird auch im gesamten weiteren Prüfungsverlauf bewertet
und kann auch später noch zum Nichtbestehen führen.
Im
Unterordnungsteil wird ein Schema mit und ohne Leine bei Fuß
gegangen. Jede Übung beginnt mit der sogenannten Grundstellung und
endet auch mit dieser. Hierbei muss der Hund gerade an der linken
Seite des HF sitzen. Für jede Übung gibt es vorgeschriebene
Hörzeichen und es sind keine weiteren Hilfen erlaubt. Für alle
Übungen gibt es genau festgelegte Regeln, die in einer
Prüfungsordnung nachzulesen sind. Die einzelnen Übungen werden mit
Punkten bewertet und für Fehler durch den Hund oder den Hundeführer
gibt es entsprechende Abzüge.
|