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Sport
und Ausbildung Fährtenarbeit
Ausbildungsgruppen für
Mitglieder
Begleithunde-Ausbildung
Agility
Schutzdienst
Fährtenarbeit
Fährtenausbildung
Mit unserer
Ausbildung wollen wir erreichen, dass der Hund eine einmal
aufgenommene Fährte ruhig verfolgt und die Gegenstände aufnimmt oder
verweist. Wir wollen vermeiden, dass er bei Fährtenkreuzungen die
ursprünglich aufgenommene Fährte verlässt und auf die
Verleitungsfährte überwechselt.
Nachdem dieses
Ziel sehr schwierig zu erreichen ist und in der Praxis nur ganz
selten vorkommt, streben wir die Fährtensicherheit an. Hier darf
sich der Hund durch zeitlich verschobene Verleitungsfährten nicht
ablenken lassen. Wechselt der Hund bei der Suche die Fährte, heißt
dies noch lange nicht, dass er sie nicht suchen kann. In einem
solchem Verhalten dürfen wir ihn nicht bestärken.
Beispiel:
Eine Fährte wird von einer Wildfährte oder einer intensiveren
zweiten Fährte gekreuzt. Der Hund darf nicht gelobt werden, wenn er
die zweite Fährte verfolgt.
Hier eine
Kurzfassung der Ausbildung zur Fährtenarbeit
Bei der
Fährtenarbeit (Spurensuche) sollte der Hund eine menschliche
Trittspur in einem geeigneten Wiesen- bzw. Ackergelände erkennen und
weiter verfolgen, in dem er an einem für den Menschen erkennbaren
Abgang angesetzt wird und das Kommando „Such“ erhält.
Auf dieser
Fährte werden darüber hinaus verschiedene Gegenstände wie z.B.
Lederstücke, Holz oder Jute in gewissen Abständen ausgelegt, die der
Hund dann mit Hilfe seines Geruchssinns auffinden und durch
entsprechendes Verhalten, wie aufnehmen oder verweisen anzeigen
soll.
Die
Fährtenform und die Anzahl der Gegenstände ist je nach Prüfungsstufe
unterschiedlich und auch die Länge (Schritte) sind der Prüfungsstufe
angepasst. Sie enthält nicht nur Geraden sondern auch Winkel.
Der
aufzunehmende Fährtengeruch entsteht dabei größtenteils durch
Verletzung des Erdbodens und Freiwerden bestimmter Boden- und
Pflanzengerüche sowie durch den Individualgeruch des Fährtenlegers.
Diesem Geruch soll der Hund folgen.
Die
Fährtenarbeit ist außer bei geschlossener Schneedecke,
festgefrorenem Boden oder Sturm, ganzjährig möglich. Die
Fährtenhundprüfung kann auch bei den Schutzhundeprüfungen abgenommen
werden.
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