Schäferhundverein Neumünster
 


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Fährtenausbildung

 

Mit unserer Ausbildung wollen wir erreichen, dass der Hund eine einmal aufgenommene Fährte ruhig verfolgt und die Gegenstände aufnimmt oder verweist. Wir wollen vermeiden, dass er bei Fährtenkreuzungen die ursprünglich aufgenommene Fährte verlässt und auf die Verleitungsfährte überwechselt.

Nachdem dieses Ziel sehr schwierig zu erreichen ist und in der Praxis nur ganz selten vorkommt, streben wir die Fährtensicherheit an. Hier darf sich der Hund durch zeitlich verschobene Verleitungsfährten nicht ablenken lassen. Wechselt der Hund bei der Suche die Fährte, heißt dies noch lange nicht, dass er sie nicht suchen kann. In einem solchem Verhalten dürfen wir ihn nicht bestärken.

 

Beispiel:
Eine Fährte wird von einer Wildfährte oder einer intensiveren zweiten Fährte gekreuzt. Der Hund darf nicht gelobt werden, wenn er die zweite Fährte verfolgt.

Hier eine Kurzfassung der Ausbildung zur Fährtenarbeit

Bei der Fährtenarbeit (Spurensuche) sollte der Hund eine menschliche Trittspur in einem geeigneten Wiesen- bzw. Ackergelände erkennen und weiter verfolgen, in dem er an einem für den Menschen erkennbaren Abgang angesetzt wird und das Kommando „Such“ erhält.

Auf dieser Fährte werden darüber hinaus verschiedene Gegenstände wie z.B. Lederstücke, Holz oder Jute in gewissen Abständen ausgelegt, die der Hund dann mit Hilfe seines Geruchssinns auffinden und durch entsprechendes Verhalten, wie aufnehmen oder verweisen anzeigen soll.

 

Die Fährtenform und die Anzahl der Gegenstände ist je nach Prüfungsstufe unterschiedlich und auch die Länge (Schritte) sind der Prüfungsstufe angepasst. Sie enthält nicht nur Geraden sondern auch Winkel.

Der aufzunehmende Fährtengeruch entsteht dabei größtenteils durch Verletzung des Erdbodens und Freiwerden bestimmter Boden- und Pflanzengerüche sowie durch den Individualgeruch des Fährtenlegers. Diesem Geruch soll der Hund folgen.

 

Die Fährtenarbeit ist außer bei geschlossener Schneedecke, festgefrorenem Boden oder Sturm, ganzjährig möglich. Die Fährtenhundprüfung kann auch bei den Schutzhundeprüfungen abgenommen werden.